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Der Staat belohnt Spender und (Zu-)Stifter

Steuerliche Vorteile

Unsere Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt und daher von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. So kommt das Kapital in vollem Umfang dem Stiftungszweck zugute.

Spender und Zustifter erhalten steuerliche Vorteile. Ihre Zuwendungen können als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Für private Spenden sind das bis zu 20% der Gesamteinkünfte.

Zuwendungen in das zu erhaltende Vermögen, sog. Zustiftungen, können bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro auf 10 Veranlagungszeiträume verteilt werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf 2 Mio. Euro. Diese Steuervorteile gelten auch für die Errichtung eines Stiftungsfonds oder einer Treuhandstiftung.

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zur steuerlichen Entlastung gerne an.

Ansprechpartner

Wir informieren und beraten Sie gerne.

Thomas Theis
Leiter Zentrum für Stiftungen und Fundraising, Vorstandsmitglied
Tel. 0651 145195-71
thomas.theis(at)bistum-trier.de

Michaela Marx
Geschäftsführerin Stiftung Menschen in Not u. Stiftung GLAUBEN LEBEN
Tel. 0651 145195-73
michaela.marx(at)bistum-trier.de