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Etwas Gutes für kommende Generationen tun und sein Geld für einen caritativen Zweck anlegen: Mit diesen Gedanken beschäftigen
sich Menschen beispielsweise, wenn sie ihr Testament festlegen oder eine Stiftung gründen. Das Thema wirkt auf den ersten Blick kompliziert und einige Möglichkeiten rund um das Stiften sind wenig bekannt.
Deshalb bietet das Zentrum für Stiftungen und Fundraising des Bistums Trier künftig Telefonsprechstunden rund um die Themen Vorsorge, Erbe, Stiftungen und Stifterdarlehen an.
„Wir starten ab dem 28. April mit Sprechstunden mittwochs von 15 bis 17 Uhr, auf Wunsch natürlich auch per Videokonferenz. Wenn es die Pandemie-Situation wieder zulässt, bieten wir auch persönliche Besuche an“, erklärt Geschäftsführerin Michaela Marx. „Ein Schwerpunkt wird unsere Beratung zum Stifterdarlehen sein. Viele private Anleger kommen aktuell in die Situation, dass ihre Kreditinstitute Negativzinsen für Spareinlagen verlangen. Da bietet sich die Möglichkeit, unseren Stiftungen ein Darlehen zu gewähren, dessen Erträge den vorgeschriebenen guten Zweck der Stiftung erfüllen.“ Eigentümer des Darlehens bleibe der Darlehensgeber, der das Darlehen auch in voller Höhe zurückgezahlt bekomme, wenn er oder sie es wünsche. Erträge oder Steuervorteile habe man dadurch zwar nicht, aber die Ersparnisse würden von der Stiftung gewinnbringend angelegt, mit einer Bürgschaft der Pax-Bank abgesichert und Negativzinsen entfielen.
Weitere Informationen unter Telefon: 0651 147 195 73 oder E-Mail.
Eine Stiftung zu gründen, will wohlüberlegt sein. Thomas Theis, Leiter des Zentrums für Stiftungen und Fundraising im Bistum Trier, und Geschäftsführerin Michaela Marx informieren im Gespräch mit "Paulinus"-Redakteurin Christine Cüppers über Voraussetzungen und Wege zur Stiftung.
Nachzulesen auch in der "Paulinus"-Ausgabe Nr. 40 vom 4. Oktober 2020
Theis: Das ist sehr unterschiedlich und meistens auch sehr persönlich. Das kann ein Schicksalsschlag sein, den die Stifter selbst oder im Umfeld ihrer Familie erlebt haben. Manche stiften auch aus tief empfundener Dankbarkeit und aus dem Wunsch heraus, anderen, denen es nicht so gut ergangenen ist, zu helfen und etwas Gutes zu tun.
Marx: Es wenden sich aber auch immer häufiger Personen an uns, die keine Erben haben und sich deshalb um ihren Nachlass sorgen. Damit verbunden ist dann die Frage, wie sie mit dem Erbe auch über den Tod hinaus etwas Sinnstiftendes tun können.
Theis: Das geht am besten im persönlichen Gespräch. Wir beraten unverbindlich, kostenlos und vertraulich.Das kann auf Wunsch auch gerne bei den Stiftern zu Hause sein. Es ist uns wichtig, die Ideen, die Anliegen der Stifterinnen und Stifter zu verstehen und dann gemeinsam mit ihnen die passende Form für ihr Engagement zu finden.
Marx: Die Errichtung selbst ist relativ schnell und einfach. Eine Satzung und ein Treuhandvertrag regeln die rechtlichen Dinge. Entscheidender sind die Überlegungen im Vorfeld. Dazu zählt auch, welche Zwecke und welche Wirkung die Stiftung später haben soll. Davon hängt letztlich ab, wie hoch das Grundstockvermögen der Stiftung sein sollte. Bei einer eigenen Treuhandstiftung sollte das schon ein Betrag in besonderer Höhe sein, um aus den Erträgen die gewünschten Effekte zu erzielen. Wir sehen in unserer Stiftungsgemeinschaft aber auch, wie Stiftungen mit Hilfe von Spenden und testamentarischen Zuwendungen wachsen und sehr wirksam werden können.
Marx: Manchmal ist die Gründung einer eigenen Treuhandstiftung nicht gewünscht oder auch nicht ratsam. Wer die Arbeit unserer Stiftungen unterstützen möchte, kann das aber auch ganz klassisch über eine Spende tun. Auch Zustiftungen in bereits bestehende Stiftungen sind möglich. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit eines Stifterdarlehens oder eines Stiftungsfonds.
Theis: Welche Form die passende ist, ob eine Zuwendung zu Lebzeiten oder testamentarisch erfolgt und wie ihr Beitrag dafür sorgt, dass Bildung, Caritas und Seelsorge im Bistum Trier zukunftsfähig bleiben, das erfahren Interessierte im Verlauf der Beratung.
Spenden werden kurzfristig für einen guten Zweck entsprechend der Satzung eingesetzt. So können z. B. aktuelle Projekte vor Ort gefördert oder dringende Nothilfen geleistet werden.
Zustiftungen wirken nachhaltig. Sie gehen in den Vermögensstock einer Stiftung über, der auf Dauer erhalten bleibt. Jeder Betrag, ob groß oder klein, erhöht den Kapitalstock. Das sichert mit den jährlichen Zinserträgen auch in Zukunft die Förderarbeit der Stiftungen.
DE43 3706 0193 3017 0010 18
BIC: GENODED1PAX
Gerne senden wir Ihnen eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt zu. Bitte geben Sie dazu bei Ihrer Überweisung Ihre Postanschrift im Verwendungszweck an. Vielen Dank!
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie den Vermögensstock unserer Stiftungen dauerhaft.
Der von Ihnen gestiftete Betrag fließt in das Stiftungskapital und wird sicher angelegt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielen unsere Stiftungen langfristig höhere Erträge.
Nur die Erträge werden jährlich ausgeschüttet und für die Realisierung der caritativen und sozialen Projekte verwendet. Das Stiftungskapital selbst wird dabei nicht angerührt.
Bereits mit einer einmaligen Zustiftung helfen Sie, die caritativen und kirchlichen Aufgaben im Bistum Trier dauerhaft zu erfüllen.
Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung gelten steuerlich als Sonderausgaben und können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist zusätzlich zum Spendenabzug möglich. Bei zusammen veranlagten Ehegatten erhöht sich der Abzugsbetrag auf 2 Millionen Euro.
Wir stellen Ihnen automatisch eine Zuwendungsbestätigung aus. Bitte geben Sie dazu bei Ihrer Überweisung Ihre Adresse an.
Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung.
Als Teil des Grundstockvermögens einer Stiftung dient der Fonds ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß der Stiftungssatzung. Bei der Errichtung eines Stiftungfonds haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, wie die Erträge aus Ihrer Zustiftung verwendet werden sollen.
Die Gründung eines solchen Stiftungsfonds ist sehr einfach und innerhalb weniger Tage ohne großen Aufwand durchführbar.
Wollen Sie beispielsweise Kinder besonders unterstützen? Dann werden mit Ihrem Stiftungsfonds ausschließlich Projekte für Kinder gefördert. Möchten Sie sich für Senioren in einem sozialen Brennpunkt engagieren? Dann werden mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds nur Aktivitäten finanziert, die diesen Senioren zugute kommen. Möchten Sie mit Ihren Mittel kirchliche Aufgaben in bestimmten Regionen z. B. Ihrer Pfarrgemeinde, Ihrer Stadt unterstützen? Auch das ist möglich. Sie erhalten jährlich einen Bericht über die Verwendung der Erträge.
Sie können dem Stiftungsfonds Ihren Namen geben. Denkbar ist aber auch die Benennung nach einem geliebten Menschen oder dem Zweck des Stiftungsfonds.
Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds können Sie durch weitere Zustiftungen jederzeit aufstocken. Durch ein höheres Fondsvermögen steigen auch die Erträge und somit die Hilfe, die Sie damit leisten können.
Steuerlich gesehen sind Stiftungsfonds wie Zustiftungen zu behandeln. Allen Zustiftern übersenden wir selbstverständlich zeitnah eine Zuwendungsbestätigung.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Stiftungsfonds in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Kontakt
Denken Sie über die Gründung einer eigenen Stiftung nach?
Mit einer Stiftung unter dem Dach der Stiftung Menschen in Not oder der Stiftung GLAUBEN LEBEN können Sie diesen Wunsch ganz einfach umsetzen und erhalten gleichzeitig die Garantie, dass Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus dem von Ihnen bestimmten Zweck zugute kommt.
Gute Gründung für eine eigene Stiftung:
Die Errichtung einer Treuhandstiftung ist einfacher als Sie vielleicht denken. Privatpersonen, aber auch juristische Personen können eine eigene Stiftung errichten. Diese wird von unseren Dachstiftungen treuhänderisch verwaltet.
Wir begleiten, beraten und unterstützen Sie bei diesem wichtigen Schritt und übernehmen die Verwaltung Ihrer Stiftung.
Ihre Vorteile:
Falls Sie an der Gründung einer eigenen Stiftung unter dem Dach der Stiftung Menschen in Not oder der Stiftung GLAUBEN LEBEN interessiert sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.
Mit einem Stifterdarlehen stiften Sie "auf Zeit".
Ein Geldbetrag, den Sie vorübergehend nicht benötigen, können Sie unserer Stiftung als Darlehen zur Verfügung stellen. Unsere Stiftung legt das Geld während der gemeinsam vereinbarten Laufzeit an. Nur die Zinsen fließen der Stiftung zu und helfen dabei, die Zwecke umzusetzen.
Das Geld bleibt Eigentum des Darlehensgebers. Eine Bürgschaft unserer Bank sichert den Betrag ab. Ein Vertrag regelt alle Details, wie zum Beispiel die Laufzeit, Kündigungsfristen etc.
Mit einem Stifterdarlehen können Sie stifterisch wirken, behalten aber die Sicherheit, weiterhin über das Vermögen verfügen zu können - sei es für einen Familienangehörigen, nötige Anschaffungen oder für die persönliche Vorsorge.
Das Stifterdarlehen kann auch in eine Spende oder Zustiftung umgewandelt werden. In dem Fall erhalten Sie - anders als beim Stifterdarlehen - steuerliche Vorteile.